Die Rechtsabteilung des FC Bayern fordert Unterlassung, unter anderem wegen Blasphemie, die taz sieht einer juristischen Auseinandersetzung "gelassen" entgegen. Das Ganze ist aber eigentlich ein Witz, oder?! Schließlich müsste Klinsi derzeit an ganz anderen Fronten kämpfen. Aber so ein Nebenkriegsschauplatz ist natürlich auch immer ganz nützlich, um von den drängendsten Problemen abzulenken. Dabei wäre ein lustiges Liedchen doch bestimmt hilfreich:
Ich bin drin. Schon recht lange. Eine Dekade kann sich ganz schön ziehen. Und ich erlebe was. Täglich, stündlich, manchmal sogar minütlich. Das steht dann hier. Nicht immer sofort, aber immer neulich.
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Donnerstag, 16. April 2009
(K)ein Witz
Humorlose Gesellen in München, gelassene Satiriker in Berlin: Der Streit zwischen der unabhängigsten deutschen Zeitung taz und dem Münchner Fußball-Trainer Klinsmann eskaliert. Es geht um das Oster-Titelbild der tageszeitung, die den schwäbischen Bäckergesellen als Brian von Nazareth am Kreuz zeigt. Die Textzeile daneben verweist eindeutig auf Monty Python - und nicht auf die Bibel, wie man in Bayern offenbar glaubt.

Die Rechtsabteilung des FC Bayern fordert Unterlassung, unter anderem wegen Blasphemie, die taz sieht einer juristischen Auseinandersetzung "gelassen" entgegen. Das Ganze ist aber eigentlich ein Witz, oder?! Schließlich müsste Klinsi derzeit an ganz anderen Fronten kämpfen. Aber so ein Nebenkriegsschauplatz ist natürlich auch immer ganz nützlich, um von den drängendsten Problemen abzulenken. Dabei wäre ein lustiges Liedchen doch bestimmt hilfreich:
Die Rechtsabteilung des FC Bayern fordert Unterlassung, unter anderem wegen Blasphemie, die taz sieht einer juristischen Auseinandersetzung "gelassen" entgegen. Das Ganze ist aber eigentlich ein Witz, oder?! Schließlich müsste Klinsi derzeit an ganz anderen Fronten kämpfen. Aber so ein Nebenkriegsschauplatz ist natürlich auch immer ganz nützlich, um von den drängendsten Problemen abzulenken. Dabei wäre ein lustiges Liedchen doch bestimmt hilfreich:
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1 Kommentar:
Kleiner Nachtrag: Das Landgericht München I hat jetzt Jürgen Klinsmanns Klage gegen die taz abgewiesen: "Wenn eine religiöse Darstellung ein die Öffentlichkeit interessierendes Thema erörtere, wiege eine allfällige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts nicht so schwer, als dass die Meinungsäußerungsfreiheit der Presse eingeschränkt werden dürfe." (zitiert nach: Süddeutsche Zeitung vom 23.04.2009, S.1, Streiflicht)
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